Allgemeine Geschäftsbedingungen und Informationen zum Ablauf und Verkauf
Sehr geehrte Interessenten,
Sehen Sie sich bitte die Ackerflächen im Expose an und dann können Sie auch den Weg dort hin finden.
Sie dürfen sich gerne die Grundstücke vor Ort ohne mich anschauen, auch betreten solange noch nichts angebaut ist, betreten aber auf eigene Gefahr, Fotos machen, oder Bodenproben nehmen.
Sollten Sie weitere Fragen haben zögern Sie bitte nicht mich über das Kontaktformular anzuschreiben, jede ernstgemeinte Nachricht wird beantwortet, wollen Sie persönlich sprechen hinterlassen Sie bitte Ihre Telefonnummer und ich werde Sie dann zurückrufen.
Dies ist aber kein klassischer Ablauf wie man ihn sonst bei Grundstücksverkäufen so kennt.
Ich gebe Ihnen keinen festen Kaufpreis vor, allerdings ein unteres Limit, unter dem ich keinen Verkauf in Betracht ziehe, denn wie in den Bodenrichtwerten zu sehen ist, steigt der Wert stetig an und mir eilt der Verkauf nicht.
Dies wird ein klassisches Bieterverfahren.
Ein Bieterverfahren ist keine Versteigerung. Es handelt sich um eine Marktpreisfindung mit Enddatum.
Kaufpreisangebote sind für Kaufinteressenten aber nicht verbindlich, genauso wenig ist der Eigentümer verpflichtet, zum höchsten angebotenen Kaufpreis zu verkaufen, oder überhaupt zu verkaufen, wenn der gewünschte Erlös ausbleibt.
Verbindlich wird es für beide Seiten erst, wenn man gemeinsam beim Notar den Vertrag unterschreibt.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier nicht um eine Onlineauktion oder Versteigerung handelt, ich bitte Sie hier keine Gebote abzugeben, lediglich ernst gemeinte, unverbindliche Preisvorstellungen Ihrerseits.
Ich verwende dieses Verfahren weil es viele Interessenten gibt, selten Ackerflächen angeboten werden, wenn doch dann mit horrenden Maklergebühren, ja deswegen auch um den besten Preis herauszuschlagen (wer würde das nicht tun?), aber auch um mich und den Bieter zu schützen, denn bei einer Auktion muss ich auch verkaufen, auch dann wenn das angestrebte Höchstgebot ausbleibt. Der Bieter hat auch mit seinem Preisvorschlag kein rechtliches Gebot abgegeben, er kann es jederzeit zurückziehen, wenn er sich anderweitig entscheidet, oder sich die plötzliche finanzielle Situation ändert, was ein Nachteil für den Verkäufer darstellt.
Ich bitte Sie von Spaßangeboten Abstand zu nehmen.
Am Ende muss es für beide Seiten passen.